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Staatliche Förderung für die thermische Desintegration auf Kläranlagen

Staatliche Förderung für die thermische Schlammdesintegration auf Kläranlagen durch LYSOTHERM®

Staatliche Förderung durch die Erhöhung der Faulgasproduktion auf Kläranlagen ab 2022

Im Rahmen der Klimaschutzförderung bezuschusst das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zukünftig den Bau von thermischen Schlammdesintegrationsanlagen zur Erhöhung der Faulgasproduktion auf Kläranlagen. Die neue Kommunalrichtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Welche Voraussetzungen müssen bei der Faulgasproduktion erfüllt werden, um eine staatliche Förderung zu erhalten?

Die Voraussetzung zur staatlichen Förderung für den Bau von thermischen Schlammdesintegrationsanlagen ist erfüllt, wenn durch den Einsatz der Anlage eine Faulgasproduktion von mindestens 30 NL/(EW x d) erreicht wird.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Höhe der Förderung gemäß der der neuen Kommunalrichtlinie beträgt prinzipiell 30 %. Für finanzschwache Kommunen besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Kostenübernahme von bis zu 45 % der Investitionskosten.

Großer Vorteil: Die Antragstellung bei der Kommunalrichtlinie ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen unkompliziert. Die Förderung gilt ab der Genehmigung als gesichert.

Wie kann die Faulgasproduktion auf Kläranlagen erhöht werden?

Die Faulgasproduktion auf Kläranlagen kann mit thermischer Desintegration erhöht werden. Unsere Technologie LYSOTHERM® ist dafür optimal geeignet. Für die thermische Desintegration verwendet LYSOTHERM® statt Dampf oder Chemikalien ein druckloses Thermalöl-System. Unsere Technologie wird von ELIQUO in Deutschland konzipiert, geplant und gefertigt.

Welche Werte müssen bei der Faulgasproduktion für die Förderung erreicht werden?

Für die Förderung nach der Kommunalrichtlinie muss die Faulgasproduktion mindestens 30 NL/(EW x d) erreichen – ein grundsätzlich sehr ambitionierter Wert.

Mit LYSOTHERM® konnten wir bei unserem Kunden auf der Kläranlage Lingen diesen Wert mit 33 NL/(EW x d) sogar deutlich überschreiten. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Wert von über 50 %.

Demnach ist LYSOTHERM® gut für die Förderung nach der Kommunalrichtlinie geeignet.

Sie möchten mehr über die thermische Schlammdesintegration erfahren?

Detaillierte Informationen zu LYSOTHERM® finden sie hier.

Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“)

Haben Sie Fragen zur staatlichen Förderung oder dem Bau einer thermischen Desintegrationsanlage auf Ihrer Kläranlage?

Sichern Sie sich Ihre Förderung für eine thermische Desintegration und lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Elke Sellering
Tel. +49 6026 99 18 71 8
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